Auch junge Menschen können durch Unfall oder Krankheit in die Lage kommen, dass sie wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können.
Entscheidungen dürfen nicht mehr von Eltern/ Erziehungsberechtigten getroffenen werden.
In einer Vollmacht zur Vorsorge benennen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln.
Wir informieren Sie in diesem Vortrag, wie und mit welchem Inhalt eine Vollmacht ausgefüllt werden kann und was zu beachten ist.
1 Termin(e)
Datenquelle: www.vhs-kursfinder.de. Deutscher Volkshochschulverband e.V.
| Sonstiges Merkmal: | rollstuhlgerecht |
| Termin | Dauer | Art | Preis | Ort/Bemerkungen | Kurs-Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| 18.03.26 17:30 - 18:30 Uhr |
1 Tag | ◒ Abends Mi. |
kostenlos | Martin-Luther-Strasse 45 64711 Erbach Deutschland Dieser Kurs ist barrierefrei |
261-303E01 |